GUSTAVO-Kantone

August 23rd, 2008
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Dieser Begriff bezeichnet die Schweizer Kantone, in welchen die Gebäudeversicherung anstelle mit einer kantonalen Versicherung auch mit einer privaten Versicherung abgeschlossen werden kann.

Folgende Kantone gehören zu den GUSTAVO-Kantonen.

  • Genf
  • Uri
  • Schwyz
  • Tessin
  • Appenzell-Ausserhoden
  • Valais
  • Obwalden

Dabei stellen der Kanton Tessin sowie der Kanton Wallis die einzigen beiden Kantone dar, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist.

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Die Zürich Versicherung Österreich wurde als eine der ersten Auslandsfilialen der heutigen Zurich Financial Services bereits im Jahre 1876 in Wien angesiedelt.

Geschichte

Im Jahre 1910 wurde in Wien die Kosmos Allgemeine Versicherungs AG gegründet.

Zunächst existierten beide Gesellschaften – Zürich und Kosmos – nebeneinander, bis im Jahr 1928 die Zürich Versicherungsgesellschaft die Kosmos übernimmt. Aus diesem Deal ging damals die organisatorische Einheit Zürich Kosmos hervor.

Die gesellschaftsrechtliche Umwandlung der organisatorischen Einheit Zürich Kosmos erfolgte erst im Jahre 1979, im dem offiziell die Zürich Kosmos Versicherungen AG entstand. Ein Markenname, der heute noch vielen geläufig ist, obwohl die Versicherungsgesellschaft bereits seit dem Jahr 2002 Zürich Versicherungs Aktiengesellschaft heißt.

Die Zürich Versicherungs-AG ist seit dem Jahr 1928 in dem historischen Gebäude Palais Ofenheim Das Zürich-Haus - Geschichte einer Revitalisierung, PDF am Schwarzenbergplatz inmitten des Zentrums von Wien untergebracht.

Im Jahr 1999 wurde neben den klassischen Vertriebswegen Makler und Außendienst der Direktversicherer Züritel ins Leben gerufen. Zunächst als reiner Telefonvertrieb von Versicherungsprodukten gestartet, gehört die Züritel heute in Österreich zu den Direktversicherern mit der längsten Erfahrung im Internet.

Die Jahre 2001 und 2002 waren für die Zürich Kosmos durch die Übernahme der Versicherung und Pensionskasse der Wintherthur in Österreich gekennzeichnet. Aus dieser Unternehmensfusion ging im Jahr 2002 die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft hervor.

Marktexpansion Zentral- und Osteuropa 2007

Seit 1. Januar 2007 weist die Zürich Versicherung Österreich eine neue Organisationsstruktur auf. Die in Wien ansässige Geschäftseinheit Central and Eastern Europe (CEE) ist auf die Erweiterung der Unternehmensaktivitäten in Osteuropa ausgerichtet. Im Frühjahr 2007 erwarb die Zürich Versicherung Österreich die Aktienmehrheit von NASTA Insurance Company. Das flächendeckende Vertriebsnetz der NASTA ermöglicht dem Unternehmen schwerpunktmäßig Zugang zu Privatkunden in Osteuropa.Presseaussendung 2007 der Zürich Versicherung Österreich

Bilanz 2006

2006 betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) der Zürich Versicherung Österreich 25,8 Mio. Euro. In der Lebensversicherung wurden Prämieneinnahmen von 153,4 Mio. Euro erzielt; in der Schaden-Unfall-Versicherung betrugen die Brutto-Prämieneinnahmen im Jahr 2006 314,9 Mio. Euro.Presseaussendung 2007 der Zürich Versicherung Österreich

Bilanz 2004

2004 hatte die Zürich Versicherung Österreich ein EGT von 23,8 Mio. Euro. Bei der Schaden-/Unfallversicherung wurde Bruttoprämien von 275,6 Mio Euro verrechnet und bei der Lebensversichung konnten Prämieneinnahmen von 118,8 Mio Euro lukriert werden. Der Bestand an Vermögensanlagen wurde mit 1,49 Mrd. Euro ausgewiesen. Presseaussendung 2004 der Zürich Versicherung Österreich

Quellen

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Versicherungskammer Bayern

August 22nd, 2008
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1875 wurde die Rechtsvorgängerin der heutigen Versicherungskammer Bayern (VKB), die “Bayerische Versicherungskammer”, gegründet. Grundlage war das Gesetz zur Errichtung der “Königlichen Brandversicherungs-Kammer”, das von König Ludwig II. von Bayern erlassen wurde. Mit diesem Gesetz wurde die seit 1811 tätige Landesbrandversicherungsanstalt in die Verwaltung einer zentralen Staatsbehörde gegeben.

Entwicklung

Die Etappen auf dem Weg zum heutigen Konzern waren die Namensänderung der Königlichen Brandversicherungs-Kammer in die Bayerische Versicherungskammer, die Angliederung weiterer Versicherungsanstalten und insbesondere die Gründung des Bayerischen Versicherungsverbandes, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Bayern-Versicherung in den zwanziger Jahren. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform vollzog sich ein stetiger Wandel von der verwaltenden Staatsbehörde hin zu einem Wirtschaftsunternehmen, das sich dem Wettbewerb stellt.

Im Jahre 1994 besiegelte das Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern den Verkauf der Versicherungsanstalten der Bayerischen Versicherungskammer durch den Freistaat an den Bayerischen Sparkassen- und Giroverband und den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz. 1995 wurden unter dem Dach der Holding “Versicherungskammer Bayern” die Versicherungsbereiche sowie die Querschnittsfunktionen wie Vertrieb, Personal und EDV gebündelt.

Bayern-Versicherung; Konzern-Rückversicherung

Die Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG nahm 1997 ihre Tätigkeit auf. Mit der Umwandlung der Bayern-Versicherung in eine Aktiengesellschaft und ihrer Eingliederung in den Konzern im Januar 1999 wurde die Neuordnung abgeschlossen.

Consal

Mitte 1999 beschlossen die Aufsichtsgremien der beiden öffentlichen Krankenversicherer Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (München) und Union Krankenversicherung AG (Saarbrücken), gemeinsame Tochter der öffentlichen Versicherer, beide Unternehmen in eine Holding einzubringen und zu einer gemeinsamen Krankenversicherungsgruppe weiterzuentwickeln. Zum 1. Januar 2000 wurde die Zusammenführung der Unternehmen unter der Zwischenholding Consal Beteiligungsgesellschaft AG vollzogen. Unter diesem Dach agiert seit 2001 auch die neugegründete Union Reiseversicherung AG (München), der gemeinsame Reiseversicherer aller öffentlichen Versicherer.

Saarland Versicherungen

Anfang 2002 wurde die bisherige Beteiligung in Höhe von 25,1% an den Saarland Versicherungen (Saarland Feuerversicherung AG und Saarland Lebensversicherung AG) auf 50,1% aufgestockt. Damit ist die Versicherungskammer Bayern Mehrheitsaktionär der Saarland Versicherungen und hat die Grundlage für eine noch erfolgreichere intensive Zusammenarbeit geschaffen.

Feuersozietät, Öffentliche Leben Berlin Brandenburg

Im Januar 2004 schließlich wird die Feuersozietät/Öffentliche Leben Berlin Brandenburg an das Bieterkonsortium unter der Führung der Versicherungskammer Bayern verkauft (Versicherungskammer Bayern 66 %, Sparkassenversicherungen in Baden – Württemberg 29 %, Sparkassenversicherungen Sachsen 5 %). Die offizielle Bezeichnung der Tochter lautet nun „Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG“ und “Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG“.

Ostdeutsche Versicherung AG

Im Geschäftsjahr 2005 hat die Versicherungskammer die OVAG, Ostdeutsche Versicherung AG, Berlin übernommen.

Marktstellung und Geschäftsgebiet

Die Versicherungskammer Bayern gehört zur Gruppe der öffentlichen Versicherer und ist der größte öffentlich-rechtliche Versicherer Deutschlands. Die Versicherungskammer Bayern ist in ihrem traditionellen Geschäftsgebieten Bayern und der Pfalz sowie im Saarland, in Berlin und Brandenburg mit insgesamt ca. 6.500 Mitarbeitern tätig.

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Martin Fischer (* 17. Dezember 1969 in Eggenstein-Leopoldshafen) ist ein Fußballspieler, der derzeit beim Karlsruher SC in der zweiten Mannschaft als Torwart spielt. Er kam zu Beginn der Saison 1997/98 zum KSC.

Vorher war er Spieler bei den Vereinen FC Alemannia Eggenstein, Germania Neureut, VfB Grötzingen und dem 1. FC Pforzheim. Erst im Alter von 33 Jahren kam er zum Profisport. Er war eingesprungen ,als die beiden KSC-Torhüter Thomas Walter und Bastian Becker gleichzeitig verletzungsbedingt ausfielen, wobei Fischer sich mit mehreren Paraden gut bewährte. Für den Profi-Vertrag mit dem KSC gab er seine Arbeitsstelle bei der Karlsruher Sparkasse auf.

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Glaubhaftmachung

August 22nd, 2008
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Glaubhaftmachung bedeutet im Zivilprozess ein herabgesetztes Beweismaß. Der Beweisführer muss nicht wie beim Beweis dem Richter die vollständige persönliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung verschaffen, sondern hat die Tatsache schon dann glaubhaft gemacht, wenn diese dem Richter wahrscheinlich erscheint. Daneben befreit die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, die die Zivilprozessordnung in bestimmten Fällen - insbesondere bei der einstweiligen Verfügung - einräumt, von der Einhaltung der Beweisformen des Strengbeweises (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein und Parteivernehmung) und der bei ihrer Erhebung vorgeschriebenen Förmlichkeiten. Deshalb kann der Beweisführer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung (sogar seine eigene) stützen. § 294 Abs. 1 ZPO legt insoweit fest: “Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.

Andererseits ist bei der Glaubhaftmachung die Beweisaufnahme auf präsente Beweismittel beschränkt, so dass beispielsweise nicht durch Bezeichnung abwesender Zeugen oder den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens glaubhaft gemacht werden kann (§ 294 Abs. 2 ZPO: “Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft“).

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Persönlicher Arrest

August 21st, 2008
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Der persönliche Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Der persönliche Arrest findet gemäß § 918 Zivilprozessordnung (ZPO) nur statt, wenn er erforderlich ist, um eine gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schulners zu sichern. Er ist damit gegenüber dem dinglichen Arrest subsidiär.

Fälle des persönlichen Arrestes sind etwa wenn sich der Schuldner der Ladung zur eidesstattlichen Versicherung entziehen will oder zu befürchten ist, dass er Vermögensstücke beiseite schaffen will.
Der persönliche Arrest wird durch Haft oder durch sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit vollzogen.

Zuständig für die Anordnung des Arrestes ist das Arrestgericht (entweder “Gericht der Hauptsache” oder das Gericht, indem sich der Gegestand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person befindet). Die Anordnung des Arrests schafft die Grundlage für dessen Vollziehung. Diese erfolgt nicht von Amts wegen durch das Gericht, sondern im Auftrag des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher. Die Vollziehung des persönlichen Sicherheitsarrestes regelt § 933 ZPO.

Statthafter Rechtsbehelf bzw. statthaftes Rechtsmittel des Schuldners gegen den Arrestbefehl ist der Widerspruch, wenn der Arrestbefehl durch Beschluss ergangen ist, ansonsten Berufung oder Revision.

Geregelt ist der persönliche Arrest in den §§ 916 ff. ZPO sowie Art. 26 des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess.

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Privatversicherungsrecht

August 21st, 2008
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Das Privatversicherungsrecht (VersR) regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Maßgeblich ist dabei vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Das Privatversicherungsrecht umfasst das Versicherungsunternehmensrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsvertragsrecht.

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Jan Männer

August 21st, 2008
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Jan Männer (*27. August 1982 in Emmendingen) ist ein deutscher Fußballspieler.

Er spielte beim FC Emmendingen, beim Bahlinger SC (bis 1996), dem SC Freiburg (1996-2003) und beim Karlsruher SC (2003-2007).

Der Mittelfeldspieler absolvierte 8 Bundesligaspiele (1 Tor) und 125 Zweitligaspiele (6 Tore).

Zur Saison 2007/08 wechselte Jan Männer zum Zweitligisten SC Paderborn 07.

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ARV

August 21st, 2008
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ARV steht für:

  • Akademischer Ruderverein
  • Allgemeiner Rettungsverband
  • Amtsrichterverband
  • Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
  • Aids-assoziiertes Retrovirus

ArV steht für:

  • Arbeiterrenten-Versicherung
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Herbert Ludwig Wilhelm Göring

August 21st, 2008
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Herbert Ludwig Wilhelm Göring (* 9. Dezember 1889 in Kettwig, † unbekannt) war als Vetter Hermann Görings in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied in zahlreichen Aufsichträten.

Herbert Göring war 1933 zunächst im Preußischen Staatsministerium beschäftigt, ehe er 1934 als Generalreferent ins Reichswirtschaftsministerium wechselte. Am 3. Juni 1934 der SS beigetreten, erreichte er 1939 den Rang eines SS-Obersturmbannführers und war dem Stab des SS-Hauptamtes zugeordnet. Er gehörte dem Freundeskreis des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, an.

Göring bekleidete zahlreiche Positionen in Industriebetrieben, unter anderem war er

  • Leiter der Vereinigten Stahlwerke Berlin (1938)
  • Verwaltungsratsvorsitzender Weser-Flugzeugbau GmbH
  • Aufsichtsratsmitglied Deutsche Schiff- und Maschinenbau AG (Deschimag)
  • Asphaltfabrik Schlesing Nachfolger
  • Continental-Asphalt AG
  • Schering AG
  • Colonia Versicherung Köln
  • Nordstern Versicherung Berlin,
  • Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“

Von 1944 bis zum Kriegsende war er in Haft.

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Die falsche Versicherung an Eides Statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.

§ 156 StGB lautet:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Tatbestand enthält zwei Alternativen: Die Abgabe der falschen Versicherung und die Berufung auf eine solche Versicherung.

Die in Rede stehende Versicherung an Eides Statt ist von geringerem Gewicht gegenüber dem Eid und der eidesgleichen Bekräftigung. Diesen gegenüber ist die Straftat der Meineid nach § 154 StGB.

Derjenige, der eine Versicherung an Eides Statt erklärt, bindet sich an den Gehalt seiner Versicherung. Dabei müssen nicht zwingend die Worte „eidesstattlich“ oder „an Eides Statt“ verwendet werden. Es genügt der unzweideutig verwendete Sinn. Die Form schriftlich, elektronisch oder auch nur mündlich ist für den Tatbestand unerheblich.

Die Versicherung muss gegenüber einem Gericht oder einer Behörde abgegeben worden sein, die zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt zuständig ist. Versicherungen, die man gegenüber Privatpersonen oder privaten Unternehmen „an Eides Statt“ abgibt, werden von dem Tatbestand nicht erfasst; dabei handelt es sich lediglich um – grundsätzlich straflose – schriftliche Lügen.

Zentrale Bedeutung bekommt allerdings die Falschheit der Versicherung. Dies beurteilt sich am Umfang der Wahrheitspflicht und dem Umfang der Erklärungspflicht. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist die Zuständigkeit der Behörde, die die Versicherung an Eides Statt abnimmt. Ferner muss die Abnahme der Versicherung an Eides Statt auch zulässig sein.

Die Tatbestandsalternative des Berufens auf eine eidesstattliche Versicherung gewinnt durch die Versicherung nach §§ 807, 883 ZPO, § 98 InsO u. a. (früher: Offenbarungseid) besonderes Gewicht.

Auf subjektiver Seite verlangt § 156 lediglich bedingten Vorsatz. Direkter Vorsatz ist seit 1974 nicht mehr notwendig. Die fahrlässig falsche Versicherung an Eides Statt ist in § 163 StGB geregelt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bewehrt.

Der Versuch des Delikts ist nicht strafbar.

Üblicherweise kann der Tatbestand mit Betrugsdelikten und Urkundenfälschung sowie Bankrott (§§ 264 - 283 StGB) zusammentreffen.

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Herbert Ludwig Wilhelm Göring

August 20th, 2008
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Herbert Ludwig Wilhelm Göring (* 9. Dezember 1889 in Kettwig, † unbekannt) war als Vetter Hermann Görings in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied in zahlreichen Aufsichträten.

Herbert Göring war 1933 zunächst im Preußischen Staatsministerium beschäftigt, ehe er 1934 als Generalreferent ins Reichswirtschaftsministerium wechselte. Am 3. Juni 1934 der SS beigetreten, erreichte er 1939 den Rang eines SS-Obersturmbannführers und war dem Stab des SS-Hauptamtes zugeordnet. Er gehörte dem Freundeskreis des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, an.

Göring bekleidete zahlreiche Positionen in Industriebetrieben, unter anderem war er

  • Leiter der Vereinigten Stahlwerke Berlin (1938)
  • Verwaltungsratsvorsitzender Weser-Flugzeugbau GmbH
  • Aufsichtsratsmitglied Deutsche Schiff- und Maschinenbau AG (Deschimag)
  • Asphaltfabrik Schlesing Nachfolger
  • Continental-Asphalt AG
  • Schering AG
  • Colonia Versicherung Köln
  • Nordstern Versicherung Berlin,
  • Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“

Von 1944 bis zum Kriegsende war er in Haft.

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Die Stiftung Nord/LB · Öffentliche, Kurzform für “Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig”, wurde 1994 von der Norddeutschen Landesbank Girozentrale und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig gegründet. Sitz der Stiftung ist das Haus der Braunschweigischen Stiftungen auf dem Löwenwall in Braunschweig.

Die Stiftung fördert die Künste und Kultur sowie Wissenschaft, Technik und Sport durch Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung, wie Stipendien, Preise (Lessing-Preis für Kritik) und Aktivitäten im Gebiet der in Niedersachsen gelegenen Teile des alten Landes Braunschweig.

Die Stiftung führt seit 2002 jährlich Stiftungstage durch.

Sie verwaltet ein Stiftungsvermögen von 34,8 Millionen Euro (2005).

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DVS

August 19th, 2008
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DVS ist eine Abkürzung für:

  • den Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
  • die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft
  • den Deutschen Versicherungs-Schutzverband e.V.
  • die Deutsche Verkaufsleiter Schule GmbH
  • den Skateartikelhersteller DVS Shoe Company
  • Dokumentenverwaltungssystem im SAP Umfeld (auch DMS)
  • die Dresdner Verkehrs-Service GmbH, ein Tochterunternehmen der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB))
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R+V Versicherung

August 19th, 2008
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Die R+V Versicherung ist die Versicherungsgesellschaft der genossenschaftlichen Bankengruppe. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden, Hauptaktionär ist die DZ Bank. Der Vertrieb der Produkte geschieht zum einen über die 1200 Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken usw.), über ein eigenes Netz von Vertretern und
über den Aussendienst der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Zur R+V Versicherungs-Gruppe gehören u. a. folgende Gesellschaften:

  • R+V Versicherung AG
  • R+V Allgemeine Versicherung AG
  • R+V Rechtsschutzversicherung AG
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
  • R+V Lebensversicherung AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • R+V Pensionsfonds AG
  • R+V Pensionskasse AG
  • R+V Lebensversicherung a.G.
  • R+V Pensionsversicherung a.G.
  • Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.
  • R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A.

1997 beteiligte sich die R+V-Versicherung an der Gründung des Vereins Aktive Bürgerschaft.

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